Kritische Filmanalyse und Medienbildung am Gymnasium „Am Breiten Teich“ Borna
Am 12. November 2025 verwandelte sich die Aula des Gymnasiums „Am Breiten Teich“ Borna in einen besonderen Lernort: Im Rahmen eines Kinoseminars setzten sich einige Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 freiwillig knapp drei Stunden mit dem nationalsozialistischen Propagandafilm „Venus vor Gericht“ (1941) auseinander.
Der gezeigte Film zählt zu den sogenannten Vorbehaltsfilmen und darf ausschließlich in einem pädagogisch begleiteten Rahmen vorgeführt werden. Die fachliche Einordnung und Analyse übernahm Herr Arndt Klingelhöfer vom Institut für Kino- und Filmkultur, der die Schülerinnen und Schüler kompetent durch die historischen, ideologischen und filmästhetischen Ebenen des Werks führte. Die Filmkopie wurde von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung zur Verfügung gestellt.
Ziel des Kinoseminars war es, nationalsozialistische Propagandamechanismen offenzulegen, ideologische Botschaften zu dekonstruieren und die Medienkompetenz der Teilnehmenden nachhaltig zu stärken. Besonders deutlich wurde dabei, wie subtil Unterhaltung, Humor und scheinbar harmlose Handlungselemente genutzt wurden, um antisemitische Stereotype und das nationalsozialistische Weltbild zu transportieren. Zugleich bot der Film einen aufschlussreichen Einblick in das Kunstverständnis der Nationalsozialisten und ihren Kampf gegen die sogenannte „entartete Kunst“.
Der Film „Venus vor Gericht“, inszeniert von Hans Heinz Zerlett, erzählt die Geschichte des Bildhauers Peter Brake, eines frühen Anhängers des Nationalsozialismus und erklärten Gegners moderner Kunst. Um ein zeitloses Ideal von Schönheit zu schaffen, fertigt er eine Venus-Statue im Stil der griechischen Antike an und vergräbt sie im Wald. Als diese Jahre später entdeckt wird, erklärt ein jüdischer Kunsthändler sie fälschlich zu einer antiken Sensation. Obwohl Brake vor Gericht beteuert, selbst der Schöpfer der Statue zu sein, verweigert das korrupte Kunstestablishment die Anerkennung der Wahrheit. Erst die Aussage der Frau, die einst Modell für die Figur stand, bringt schließlich die Aufklärung.
Der Film greift damit den nationalsozialistischen Diskurs um „entartete Kunst“ auf – ein Kampfbegriff, mit dem die Nationalsozialisten moderne Stilrichtungen wie Expressionismus, Neue Sachlichkeit oder Kubismus diffamierten und aus Museen entfernten. Demgegenüber wurden antike Vorbilder und Kunstwerke propagiert, die das nationalsozialistische Ideal von „Schönheit“, „Reinheit“ und Blut-und-Boden-Ideologie widerspiegelten. Zugleich bedient der Film offen antisemitische Klischees und stilisiert seinen Protagonisten zum moralisch überlegenen Nationalsozialisten. Aus diesen Gründen wurde „Venus vor Gericht“ 1945 von den Alliierten als Verbotsfilm eingestuft.
Die intensive Auseinandersetzung mit diesem historischen Propagandafilm machte deutlich, wie wichtig kritisches Sehen, historisches Wissen und reflektierter Umgang mit Medien sind. Das Kinoseminar bot den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, Geschichte nicht nur zu lernen, sondern sie kritisch zu hinterfragen und ihre Wirkung bis in die Gegenwart zu reflektieren.
Für die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltung danken wir herzlich dem Institut für Kino- und Filmkultur sowie dem Förderverein unseres Gymnasiums. Ein besonderer Dank gilt außerdem Herrn Taubert für die technische Unterstützung bei der Vorführung.
Martin Breiting





